Kurz gesagt

  • Freie Wahl: Wärmepumpe, Hybrid, Pellets, Öl oder Gas sind beim Heizungstausch wieder zulässig.
  • Bestehende Heizung: Ihre funktionierende Heizung darf weiterlaufen, eine allgemeine Austauschpflicht gibt es nicht mehr.
  • Neue Öl- oder Gasheizung: Ab 2029 gilt die Bio-Treppe mit steigendem Anteil klimafreundlicher Brennstoffe: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040.

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) statt des Gebäudeenergiegesetzes. Für die meisten Eigentümer bringt es mehr Freiheit. Was das für Ihr Haus heißt, erklären wir im persönlichen Gespräch.

Muss ich meine Ölheizung austauschen?

Nein. Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz dürfen funktionierende Heizungen weiterlaufen, eine allgemeine Austauschpflicht gibt es nicht.

Darf ich noch eine neue Ölheizung einbauen?

Ja. Für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen gilt ab 2029 die Bio-Treppe mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe. Welche Brennstoffe dafür in Frage kommen, etwa Bio10 oder Mollitop R100, besprechen wir mit Ihnen.

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