Rechtliches
Liefer- und Zahlungsbedingungen
Die folgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EnergieAktiv GmbH (Ziffern 3, 6, 8 und 9). Maßgeblich ist die vollständige Fassung unserer AGB. Für Leistungen der EnergieAktiv HS GmbH & Co. KG und der KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG gelten deren jeweilige AGB.
EnergieAktiv GmbH
3. Beschaffenheit der Ware
a. Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN/EN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.
b. Die Lieferung und Abrechnung von HEL erfolgt temperaturkompensiert auf der Basis von 15 °C.
6. Kaufpreis / Zahlung
a. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung enthalten. Es werden bei der Lieferung von Mineralölen eine Gefahrgutumlage und bei Pellets eine Einblaspauschale erhoben. Skontoabzüge sind ausgeschlossen.
b. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag zum angegebenen Zahlungsziel auf der Rechnung zur Zahlung fällig.
c. Die Rechnungstellung erfolgt spätestens einen Werktag nach dem Versand zum Datum des Versandes und gilt gleichzeitig als Versandanzeige. Maßgeblich für die Fristen ist ausschließlich das Rechnungsdatum. Zahlungen sind in bar oder durch Banküberweisung zu leisten. Bei bargeldloser Zahlung ist in jedem Fall der Zeitpunkt der Gutschrift auf einem unserer Konten maßgebend.
d. Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt.
e. In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB sind wir berechtigt, bei Zahlungen ohne Verrechnungsbestimmung festzusetzen, auf welche unserer Forderungen die Zahlungen des Käufers gutzuschreiben sind.
f. Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Käufers sofort fällig. Dies gilt auch für andere beiderseits noch nicht voll erfüllte Kaufverträge. In den Fällen des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt wegen aller unserer Forderungen Sicherheiten nach unserer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. von beiderseits noch nicht voll erfüllten Verträgen zurückzutreten. Es bleibt uns weiterhin das Recht, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.
g. Nach Ablauf des Zahlungsziels kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
h. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
j. Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden jederzeit an Dritte abzutreten.
8. Lieferung
a. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn die Versandkosten von uns übernommen werden.
b. Die Art der Versendung steht in unserem Ermessen.
c. Lieferfristen und Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Bei größeren Aufträgen sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
9. Annahmeverzug
a. Der Übergabe im Sinne von Ziff. VII dieser Bestimmungen steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug kommt.
b. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
c. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.